Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Nein, ich rechne nicht mit den Krankenkassen ab (weder gesetzlich noch privat), außer Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung. Unabhängig davon können Sie die Kosten bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen.
Wie viele Sitzungen werde ich benötigen?
Die Dauer der therapeutischen Arbeit variiert je nach individueller Situation. In einigen Fällen reichen wenige Sitzungen aus, bei schwerwiegenderen Problematiken kann jedoch eine längere Begleitung notwendig sein. Die Abstände zwischen den Sitzungen werden individuell abgestimmt und Ihre Bedürfnisse berücksichtigend festgelegt.
Muss ich eine Mindestanzahl von Sitzungen festlegen?
Nein, Sie bestimmen selbst, wie lange Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Termine werden von Sitzung zu Sitzung vereinbart. Zum gegenseitigen Kennenlernen biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an, in dem wir Ihre Fragestellung erfassen und feststellen können, ob die Chemie zwischen uns stimmt und ich Sie unterstützen kann.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Ihre Zeit ist für Sie planbar, und Wartezeiten in meiner Praxis entfallen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage, d. h. mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, per SMS, E-Mail oder Anrufbeantworter-Nachricht. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro fällig.
Benötige ich eine Überweisung?
Nein, da ich nicht mit den Krankenkassen abrechne.
Verschreiben Sie Medikamente?
Nein, ich verschreibe keine Medikamente. Die Frage einer Medikation wird im konkreten Einzelfall von einem Arzt entschieden. In einigen Fällen kann der zeitlich begrenzte Einsatz von Medikamenten hilfreich und notwendig sein. Ich arbeite gerne eng mit entsprechenden Fachärzten zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Ja, was Sie mir erzählen, wird von mir streng vertraulich behandelt. Ich unterliege der Schweigepflicht. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung können Sie mich von der Schweigepflicht entbinden, was zum Beispiel für die Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt vorteilhaft sein kann.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder um einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.